Mit Saison-Kennzeichen günstig durchstarten
Was sind Saisonkennzeichen?
Saisonkennzeichen sind eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig nicht häufig den Wagen ab- und wieder anmelden zu müssen. Das spart dir Zeit und Gebühren und für der Zulassungsstelle den Verwaltungsaufwand. Es ist vor allem bei Besitzern von Cabrios, Wohnmobilen und Motorrädern sehr beliebt.
Die Kennzeichen sind jeweils auf einen fixen Zeitraum ausgestellt, in dem der Wagen gefahren wird. Meist die Sommersaison, etwa die Kombination „04“ bis „10“, also April bis September. Soll dieser Zeitraum geändert werden, muss förmlich der Betriebszeitraum geändert werden. Der Betriebszeitraum wird zusätzlich zum Hinweis auf den Kennzeichen auch noch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1, Fahrzeugschein) eingetragen. Optisch unterscheidet sich das Saisonkennzeichen sonst weiter nicht von herkömmlichen Kennzeichen.
Kosten und Versicherung
In der Regel betragen die Gebühren für eine Beantragung des Saisonkennzeichens bei der Zulassungsstelle ca. 25€. Allerdings kann sich die Gebühr von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterscheiden. Das passende Kennzeichen muss zusätzlich bezahlt werden, die Kosten haben Sie mit unserer Website gut im Überblick.
Unterlagen für das Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen für Motorräder sind natürlich sehr beliebt, weil sich die Nutzung ohnehin meist auf die warme Jahreszeit beschränkt. Mit dem Saisonkennzeichen lässt man das Motorrad nur einmal (für einen jährlichen fixen Zeitraum) zu und ist zu Saisonbeginn direkt „startklar“, ohne nochmal anmelden zu müssen.Für Anmeldung des Fahrzeugs gibt es sonst keine weiteren Besonderheiten. Vorab ist zunächst bei der Versicherung der Versicherungszeitraum abzuklären.
Folgende Unterlagen müssen bei der Anmeldung des Saisonkennzeichens mitgebracht werden:
- Reisepass oder Personalausweis mit Meldebestätigung. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere.
- passende(s) Kennzeichenschild(er)
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- TÜV-Untersuchungsbericht bzw. ABE oder Sachverständigen-Gutachten. (Fällt der TÜV-Termin in die zulassungsfreie Zeit, dann ist die TÜV-Untersuchung zu Beginn der neuen Saison vorzunehmen.)
- Nachweis über Abgasuntersuchung (AU Nachweis). (Fällt der AU-Termin in die zulassungsfreie Zeit, dann ist die AU-Untersuchung zu Beginn der neuen Saison vorzunehmen.)
Um lästigen Wartezeiten beim Verkehrsamt auszuweichen ist es zu empfehlen vorab einen Termin bei der jeweiligen Zulassungsstelle zu vereinbaren.